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Obergerichtsvollzieherin begeisterte mit Praxisvortrag

Nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in anderen Branchen kommt es immer wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen. Wer seine Rechnungen nicht bezahlt und Mahnungen ignoriert, könnte Bekanntschaft mit Obergerichtsvollzieherin Nicole Pöschl oder ihren Kollegen machen. Denn falls der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt, erhält der Schuldner Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dessen Aufgaben umriss Obergerichtsvollzieherin Nicole Pöschl am 15.05.2023 bei ihrem Vortrag in der Klasse EH 12 b.

Früher war der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit die Pfändung von Mobiliar wie Möbeln und Elektronikgeräten, was heute nicht mehr lohnend ist. Mittlerweile ist es lukrativer, Fahrzeuge, wertvolle Uhren und Schmuck zu pfänden. Ein nicht pfändbarer Gegenstand wäre z.B. ein Kühlschrank da dieser zur Grundausstattung eines Haushalts gehört. Aber auch der Ehering gehört zu diesen nicht pfändbaren Gegenständen. In der Regel gilt dies auch für einen Fernseher. Falls dieser jedoch sehr groß und luxuriös ist, kann dieser im Zuge einer sogenannten Austauschpfändung gegen einen günstigen kleinen Fernseher ersetzt werden.

Seit 2014 gehört auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zu den Aufgaben des Gerichtsvollziehers. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine Erklärung des Schuldners an Eides statt über sein Vermögen. Eine etwaige falsche Auskunft wird als Straftat bewertet und mit Haft bis zu zwei Jahren geahndet.

Zu den weiteren Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören die Vorführung von Personen zur Feststellung der Vaterschaft, die Zustellung von Lohn- und/ oder Kontopfändungen, die Zwangsräumung von Wohnungen, die Kindeswegnahme mit Unterstützung des Jugendamtes, falls ein Elternteil das Kind nicht herausgibt.

OGV Pöschl veranschaulichte ihre Ausführungen mit konkreten Fällen und sehr guten Anschauungsmaterialien wie z.B. Pfandsiegel, Pfefferspray und Schnittschutzjacke.

Insgesamt erhielt die Klasse einen umfassenden Einblick in die Praxis der Zwangsvollstreckung, mit deren Maßnahmen der Einzelhandel leider immer wieder konfrontiert wird.

Einen herzlichen Dank an Frau OGV Nicole Pöschl für ihren Besuch samt interessanten Eindrücken in ihren Berufsalltag.

Daniel Steinberger, OStR

Lehrkraft Fachbereich Einzelhandel

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