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Corona: Informationen zu Hygienemaßnahmen und zum Umgang mit Infektionsfällen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert über die derzeitigen Hygienemaßnahmen an Schulen und den Umgang mit Krankheitssymptomen sowie bestätigten Infektionsfällen:

- Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (...bitte hier klicken!)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert die Eltern und Erziehungsberechtigten über Impfangebote:

- Hinweise zu Impfangeboten (...bitte hier klicken!)

Regelung für schwangere Schülerinnen:

Nach aktueller Gesetzeslage ist der Schulbesuch für schwangere Schülerinnen nicht generell ausgeschlossen. Allerdings werden schwangere Schülerinnen dringend gebeten, dies in der Schule mitzuteilen (Vorlage eines ärztlichen Attestes). Es hat eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt zu erfolgen. Erst nach einer individuellen, anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zur Prüfung der Ausbildungsbedingungen und der persönlichen Infektionsgefährdung der Schwangeren kann über einen Schulbesuch und die eventuell erforderlichen Schutzmaßnahmen entschieden werden. Bis dahin ist leider kein Präsenzunterricht möglich.

Die Testpflicht für Schüler und die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher gilt bereits seit dem 02. Mai nicht mehr. Das Tragen einer Maske im Schulgebäude ist nicht mehr verpflichtend. Dennoch wird das Tragen der Masken weiterhin empfohlen. Dies gilt besonders auf den Begegnungsflächen der Schule.

Verfolgen Sie nach wie vor regelmäßig die Bekanntgaben auf unserer Homepage und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/

Besonders interessant ist hierbei die "häufig gestellte Fragen" - Seite des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/coronavirus-faq

 

Bildquelle: Alexander Hauk / alexander-hauk.de / pixelio.de

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