„Wenn wir uns nicht zusammentun, wird nichts passieren!“
Am Montag, den 31. März, war Frau Renate Krause vom Verband für medizinische Fachberufe, Bezirksstelle Landshut, in den Klassen MFA10a und MFA10b jeweils für eine Doppelstunde zu Gast. Schon seit einigen Jahren ist dieser Besuch fest im Terminplan der Staatlichen Berufsschule 2 verankert, da er den Fachunterricht, insbesondere im Hinblick auf das Thema Tarifverträge, wertvoll ergänzt.
Frau Krause betonte, dass medizinische Fachangestellte (MFAs) oft keine Lobby hätten und in der Gesellschaft noch immer als reine Sprechstundenhilfen wahrgenommen würden. Umso wichtiger sei es, sich im Verband zu organisieren und somit politische sowie gesellschaftliche Wertschätzung zu erreichen. Ihre Worte „Wenn wir uns nicht zusammentun, wird nichts passieren“ verdeutlichten dies eindringlich.
Als langfristiges Ziel strebt der vmf die automatische Tarifbindung aller MFAs an. Diese greift bisher nur bei einer vertraglich festgehaltenen Tarifbindung oder wenn sowohl Arbeitnehmer im vmf als auch Arbeitgeber im AAA organisiert sind. Der AAA, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, stellt in Tarifverhandlungen den Gegenpart zum vmf dar.
Die Mitgliedschaft im Verband bietet viele Vorteile, wie die tarifliche Altersvorsorge und die professionelle Rechtsberatung. Weiterhin arbeitet der vmf eng mit der Ärztekammer zusammen, deren Unterstützung ebenfalls genutzt werden sollte. Im Vortrag wurde auch auf das Streikrecht und vergangene Warnstreiks eingegangen. Zudem erklärte Frau Krause die Struktur des Verbandes (Bezirks-, Landes- und Bundesebene) und beantwortete praktische Fragen der Auszubildenden, etwa zur Zulässigkeit von Fragen zur Verbandsmitgliedschaft im Vorstellungsgespräch (sind nicht erlaubt) oder zur Handhabung von Minusstunden bei Praxisschließungen (sind nicht nachzuholen, wenn Arbeitgeber dafür verantwortlich ist).
Ebenso gab Frau Krause hilfreiche Tipps für die Zeit nach der Ausbildung: Wichtig sei, sich eine Praxis zu suchen, in der Wertschätzung gelebt wird. Beim Arbeitsvertrag empfiehlt es sich, auf eine tarifliche Bindung zu bestehen, denn tarifangepasste Verträge seien unsicher und vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Berufseinsteiger, die im Ausbildungsbetrieb bleiben, sollen sich in die Tätigkeitsgruppe 2 einstufen lassen. Darüber hinaus wies Frau Krause darauf hin, dass auch bei Teilzeitarbeit die Berufsjahre analog zur Vollzeitbeschäftigung zählen, was für die Gehaltsentwicklung von Bedeutung ist.
Zuletzt ging Frau Krause auf die Bedeutung von Fortbildungen ein. Diese spielen bei höheren Tätigkeitsgruppen eine wichtige Rolle. Als Beispiele erwähnte sie die VERAH (Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis) in der vierten sowie Fachwirte in der sechsten Tätigkeitsgruppe.
Tanja Schmid überreichte Frau Krause im Namen des Fachbereichs Gesundheit ein kleines Präsent und bedankte sich für die wertvollen, praxisnahen Einblicke in den Verband.
Tanja Schmid, StRin
Lehrkraft im Fachbereich Gesundheit