Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung – Besuch von Herrn Obergerichtsvollzieher Dersch in der EH 12c
Im Einzelhandel und auch in anderen Branchen kommt es immer wieder vor, dass Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen. Falls der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert und der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt, erhält der Schuldner Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dessen Aufgaben umriss Herr Obergerichtsvollzieher (OGV) Dersch am 29.03.2017 bei seinem Vortrag in der EH 12 c.
Herr OGV Dersch gab uns einen Überblick über die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers, insbesondere die Pfändung von Gegenständen und die Taschenpfändung sowie die Zwangsräumung von Wohnungen und unterstrich seine Ausführungen mit konkreten Fällen aus seiner Tätigkeit und Bildern.
Abschließend stellte Herr Dersch den Ablauf seiner Ausbildung zum Gerichtsvollzieher vor. Zunächst ist eine zweijährige Ausbildung im mittleren Justizdienst zu absolvieren. Mit dem Befähigungsnachweis des Vorgesetzten schließen sich dann zwei weitere Ausbildungsjahre zum Gerichtsvollzieher an.
Insgesamt erhielt die Klasse einen umfassenden Einblick in die Praxis der Zwangsvollstreckung, mit deren Maßnahmen der Einzelhandel leider immer wieder konfrontiert wird.
Für seinen Besuch bedanken wir uns bei Herrn OGV Dersch recht herzlich!
Stefan Numberger, StR