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Interessanter Praxisvortrag durch Obergerichtsvollzieherin Pöschl

In zahlreichen Branchen, einschließlich des Einzelhandels, kommt es immer wieder vor, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Schuldner, die ihre Rechnungen nicht begleichen und Mahnungen ignorieren, könnten bald mit Obergerichtsvollzieherin Nicole Pöschl oder ihren Kollegen in Kontakt treten. Sollte der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirken, wird der Schuldner durch den Gerichtsvollzieher besucht. Die Aufgaben des Gerichtsvollziehers erläuterte Obergerichtsvollzieherin Nicole Pöschl am 12. Und 13. Mai 2025 in ihren Vorträgen vor den Klassen EH 12 a und EH 12 b.

Früher lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf der Pfändung von Mobiliar, wie Möbeln und Elektronikgeräten; dies ist jedoch heute oft nicht mehr wirtschaftlich. Der Fokus hat sich mittlerweile auf die Pfändung von Fahrzeugen, wertvollen Uhren und Schmuck verlagert. Gegenstände, die nicht pfändbar sind, umfassen beispielsweise Kühlschränke, da diese zur Grundausstattung eines Haushalts zählen. Auch Eheringe fallen in diese Kategorie. In der Regel gilt dies ebenfalls für Fernseher; jedoch kann ein besonders großer und luxuriöser Fernseher im Rahmen einer sogenannten Austauschpfändung durch ein kostengünstigeres Modell ersetzt werden. Möglich ist auch eine Kassenpfändung während des Tages zum Beispiel bei Fahrgeschäften auf Volksfesten.

Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gehört ebenso zu den Aufgaben des Gerichtsvollziehers. Diese Versicherung stellt eine Erklärung des Schuldners unter Eid über sein Vermögen dar. Falsche Angaben in diesem Zusammenhang werden als Straftat gewertet und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Zu den weiteren Aufgaben eines Gerichtsvollziehers zählen die Vorführung von Personen zur Feststellung der Vaterschaft, die Zustellung von Lohn- und Kontopfändungen, die Zwangsräumung von Wohnungen sowie die Kindeswegnahme mit Unterstützung des Jugendamtes, falls ein Elternteil das Kind nicht herausgibt.

OGV Pöschl veranschaulichte ihre Ausführungen anhand konkreter Fallbeispiele und anschaulicher Materialien, wie Pfandsiegel, Pfefferspray und Schnittschutzjacken.

Insgesamt erhielten die Klassen einen umfassenden Einblick in die Praxis der Zwangsvollstreckung.

Ein herzlicher Dank gilt Frau Obergerichtsvollzieherin Nicole Pöschl für ihren Besuch und die interessanten Einblicke in ihren Berufsalltag.

Daniel Steinberger
Komm. Fachbetreuer Wirtschaft IV

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