Informationen zum neuen Schuljahr 2020/2021
1. Schultag für neue Schüler
a) Für die Schüler der folgenden Ausbildungsberufe ist Dienstag, 08.09.2020, der erste Schultag (Schulbeginn 08:00 Uhr)
- Automobilkaufmann/-frau
- Bankkaufmann/-frau
- Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK)
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel und Verkäufer(innen)
- Medizinische(r) Fachangestellte(r)
- Steuerfachangestellte(r)
- Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
b) Für die Schüler der folgenden Ausbildungsberufe (neue Schüler) entnehmen Sie bitte
die ersten Schultage den Beschulungsplänen:
- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
- Industriekaufmann/-frau
- Industriekaufmann/-frau mit Zusatzqualifikation Fremdsprachenkorrespondent/in
- Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r)
- Schüler ohne Ausbildungsverhältnis
- Sozialversicherungsfachangestellte(r)
- Verwaltungsfachangestellte(r)
c) Bitte bringen Sie am ersten Schultag folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung über den Impfschutz gegen Masern (Nähere Informationen in unten angefügten Schreiben)
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeblatt, wenn dieses der Schule noch nicht vorliegt
- Zeugnis der letzten Schule (Original und Kopie oder beglaubigte Kopie)
- Ausbildungsvertrag im Original und Kopie
- 2 Passbilder
- 22 € für Kopien, SMV und Jahresbericht
(Am ersten Schultag endet der Unterricht spätestens um 12:50 Uhr.)
Umsetzung des Masernschutzgesetzes:
Die Schulen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationsschreiben und legen Sie Ihren Nachweis wie beschrieben vor!
- Masernschutz: Information für Erziehungsberechtigte
- Infoschreiben zur Überprüfung des Masernschutzes bei der Neuaufnahme an unserer Schule